Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

I. Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens teltOwkanal • echo arts mediaagentur, Inh. Fabian Derlig, Ruhlsdorfer Str. 130 14513 Teltow (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) ist die Produktion von Werbespots, Ankündigungen, Berichten, Videoproduktionen aller Art und die Bereitstellung von Sendezeit im regionalen Kabelfernsehen und im Internet. Die Reichweite und die Ausstrahlungszeiten werden im Vertrag gesondert festgelegt. Der Auftragnehmer kooperiert mit anderen brandenburgischen TV-Sendern, um für den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) hohe Reichweiten/ Resonanzen zu generieren.

 

II. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Vertragsbestätigung des Angebots per Brief oder Fax, seitens des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, zustande. Der Auftragnehmer hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers – sofern vorhanden. 3. Die vertraglich festgelegte Laufzeit – einer Ankündigung, einer Werbung oder eines Berichtes – beginnt mit der ersten Ausstrahlung.

 

III. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen beim Auftragnehmer entstehen können. 3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten. 4. Trifft dem Auftragnehmer keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder unvollständigen Leistungserbringung bzw. Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung vom Auftragnehmer, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. 6. Der Auftraggeber hat das Recht, das Produkt, ungekürzt und ungeschnitten, zu Dokumentationszwecken zu nutzen. Produkte können im Rahmen der Vertragslaufzeit in allen Internetpräsenzen des Auftraggebers – mit dem Vermerk des Erstellers/ Produzenten bzw. dem Copyright © teltOwkanal – gezeigt werden. 7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Produkt und dessen Inhalt, an, mit dem Auftragnehmer konkurrierende Werbeplattformen zu übergeben, um damit neue Werbemaßnahmen einzuleiten.

 

IV. Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen im regionalen Kabelfernsehen bzw. Erscheinen auf der Website zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb von drei Tagen ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. 2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde oder eine Nachbesserung, vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Auftragnehmer trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Wandlung des Vertrages oder zur Minderung der Vergütung zu. 3. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

V. Rücktrittsrecht

1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die beim Auftragnehmer bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann der Auftragnehmer den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

 

VI. Stornierung/Kündigung

1. Die vorzeitige Kündigung eines Werbevertrages bei einer ein- bis dreimonatigen Ausstrahlung ist bis zu drei Tage nach Vertragsabschluss möglich. Sollte die Kündigung danach erfolgen, fällt für die realisierte Werbeausstrahlung eine Nachberechnung in Höhe von 100 % und eine Produktionspauschale in Höhe von 30 %, der vereinbarten Vertragsgesamtsumme, an. 2. Die vorzeitige Kündigung eines Dauerwerbevertrages – mit nicht weniger als viermonatiger Laufzeit – hat bis zum 21. eines Monats für den darauf folgenden Monat zu erfolgen. Sollte die Kündigung nicht fristgerecht eingehen, wird sie erst zum nächsten Monat gültig. Bei Kündigung seitens des Auftraggebers innerhalb der ersten drei Monate werden 75 %, nach drei Monaten 50 % und nach sechs Monaten 25 %, der noch ausstehenden, vertraglich vereinbarten Restsumme, durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

 

VII. Zahlungen

1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

VIII. Geltungsbereich

1. Für alle mit dem Auftragnehmer abzuschließenden/ abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer erkennt von den vorliegenden AGBs abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

 

IX. Haftung/Haftungsausschluss

1. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers. 3. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. 4. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Er distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Auftragnehmers auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Auftragnehmer eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

 

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Potsdam. 2. Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen. 3. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

 

XI. Sonstiges

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, in Form einer Bestätigung, seitens des Auftragnehmers, per Brief oder Fax. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden AGBs unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGBs voll wirksam.

Über uns

teltOwkanal ist der TV-Sender für die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. Wöchentlich wird ein 1- bis 2-stündiges Journal mit TV-Beiträgen, Meldungen und Reportagen mit Informationen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesundheit und Sport ausgestrahlt.